Das Rechnungswesen ist die Basis Ihres unternehmerischen Erfolges. Nur wenn Ihnen aktuelle Zahlen zur Verfügung stehen, können Sie Entscheidungen treffen, die zur steuerlichen wie auch wirtschaftlichen Optimierung Ihres Unternehmens beitragen. Als geprüfte Bilanzbuchhalterin biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Gerne arbeiten wir auch vor Ort mit Ihrem System in Ihrem Unternehmen oder unterstützen Sie bei personellen Engpässen wie Urlaub, Schwangerschaftsvertretung oder Krankheit.
Ich biete meine Leistungen unter anderen für Kanzlei Woeber & Huschka, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt in Aschaffenburg und Kanzlei Martina Ulmer, Steuerberaterin in Aschaffenburg an.
In meiner über 25 jährigen hauptberuflich selbständigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalterin für Unternehmen und freier Mitarbeit für Steuerberatungskanzleien habe ich mir in folgenden Bereichen/Branchen besondere Kenntnisse aneignen können:
FÜR WEN WIR ÜBERWIEGEND TÄTIG SIND:
Ein Freiberuf oder freier Beruf ist eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (§ 18 EStG und § 1 PartGG), die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Wesentliche Folge der Freiberuflichkeit ist die Befreiung von der Gewerbesteuer. Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG). Alle Tätigkeiten, die nicht zu den im § 18 EStG aufgezählten Katalogberufen oder ihnen als ähnlich anerkannten gehören, sind nicht freiberuflich.
FÜR WEN WIR ÜBERWIEGEND TÄTIG SIND:
Jeder, der nicht als Freiberufler eingestuft wird oder in der Land- und Forstwirtschaft tätigt ist, dabei aber selbstständig arbeitet, ist ein Gewerbetreibender. Die Tätigkeiten, die nicht im § 13 und im § 18 EStG genannt sind, fallen unter die gewerblichen Tätigkeiten. Maßgeblich ist für Gewerbetreibenden §15 EStG. Kriterien für eine gewerbliche Unternehmung sind: Die Tätigkeit wird selbstständig ausgeübt und ist somit auch nicht abhängig, die Tätigkeit ist nachhaltig, das heißt, sie ist auf Dauer angelegt und wird nicht nur für einen kurzen Zeitraum ausgeübt, die Tätigkeit muss die Erzielung von Gewinn bezwecken. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, liegt also ein Verlust vor, so ist auf Dauer nicht von einem Gewerbe auszugehen.
Professionelle & Herausragende Dienstleistungen gepaart mit einem leidenschaftlichen Team ist das, was uns in jeder Hinsicht einzigartig macht.
Professionelle & herausragende Dienstleistungen gepaart mit einem engagiertem Netzwerk ist das, was uns in jeder Hinsicht einzigartig macht.
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